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Anzahl drogenauffälliger Verkehrsteilnehmer deutlich gestiegen (28.01.2009)

 Die Polizei hat im vergangenen Jahr im Landkreis Uelzen deutlich mehr Verkehrsteilnehmer registriert, die unter dem Einfluss von Drogen standen bzw. gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben. Im Vergleich zum Vorjahr stieg deren Zahl um mehr als zehn Prozent auf insgesamt 140 Personen. Im Jahr 2007 waren 122 Fahrer ermittelt worden, die unter dem Einfluss von Drogen auf den Straßen unterwegs waren.

Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Uelzen hat daraufhin 32 von diesen Fahrern den Führerschein entzogen, darüber hinaus gaben insgesamt 17 von der Polizei „erwischte“ Führerscheininhaber ihre Fahrerlaubnis freiwillig ab. Außerdem hat das Straßenverkehrsamt neun Führerschein-Anträge von Personen abgelehnt, die gegen das BTM-Gesetz verstoßen haben – und dies nicht unbedingt im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Zusätzlich wurden in 16 Fällen eine so genannte „Ermahnung“ ausgesprochen.

„Wer sich unter dem Einfluss von Drogen ans Steuer setzt, muss also mit einschneidenden Konsequenzen rechnen“, so Bernd Hayduk, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Zunächst wird ein solcher Fall wie eine Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße von 250 Euro, den Auslagen für eine Blutuntersuchung von etwa 300 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Doch damit ist die Sache für die Betroffenen längst nicht ausgestanden: In der Regel belegt das Fahren im Rauschzustand für den Gesetzgeber die generelle Untauglichkeit zum Autofahren. Die Folge: Die Fahrerlaubnis ist für längere Zeit futsch!

Beim Konsum von harten Drogen wie Heroin, Kokain, Ecstasy oder LSD spielt es nicht einmal eine Rolle, ob man tatsächlich gefahren ist oder nicht. Vielmehr kann kraft Gesetzes bereits der einmalige Konsum dieser Rauschmittel auch außerhalb des Straßenverkehrs die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach sich ziehen.

Wer seinen Führerschein wiederbekommen will, muss durch mehrere Drogen-Screenings eine einjährige Abstinenz nachweisen. Die Kosten dieser jeweils  etwa 60 Euro teuren Untersuchungen gehen ebenso zu Lasten des Betroffenen wie die abschließende medizinisch-psychologische Begutachtung, die mit etwa 550 Euro zu Buche schlägt. Erst wenn die im Volksmund „Idiotentest“ genannte Untersuchung bestanden ist, kann dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zurückgegeben werden.