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Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung: Erweiterte Fördermöglichkeiten (19.11.2008)

Unternehmen können künftig unabhängig von ihrer Größe an dem Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ teilnehmen. Auch Hochschulen, die neue Plätze für die Kinder ihrer Studierenden schaffen, erhalten ab sofort dafür ebenfalls Unterstützung. Darauf weist das Jugendamt des Landkreises Uelzen hin.

Mit der Neuausrichtung will das „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ mehr Beschäftigte und jetzt auch Studierende unterstützen, Familie und Beruf bzw. Familie und Studium gut miteinander in Einklang bringen zu können.

Das Ministerium hatte bereits im Februar dieses Jahres ein Programm aufgelegt, mit dem betriebliche Kinderbetreuung gefördert werden soll. Es richtet sich an Unternehmen, die neue Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung schaffen. Sie werden bis zu zwei Jahre lang bei 50 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskosten bis maximal 6.000 Euro pro Platz und Jahr mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt. Seit August 2008 gibt es die ersten geförderten Gruppen aus Mitarbeiterkindern.

Die Erfahrungen seit dem Start des Programms haben gezeigt, dass eine gute Kommunikation zwischen den Gebietskörperschaften und den Unternehmen viel dazu beigetragen hat, die Betreuungsinfrastruktur mit neuen betrieblich unterstützten Kinderbetreuungsplätzen zu erweitern und zu bereichern.

Weitere Informationen zu dem Programm bzw. den aktuellen Neuerungen sind auch erhältlich im Internet unter der Adresse www.erfolgsfaktor-familie.de. Die Rubrik „Betriebliche Kinderbetreuung informiert umfassend über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zum Förderprogramm.