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Bildungs- und Teilhabepaket: Sachbearbeitung künftig in der Agentur für Arbeit (21.12.2011)

Seit dem 1. Januar 2011 können Bürgerinnen und Bürger verschiedene Leistungen für die Bildung und Teilhabe bedürftiger Kinder und junger Erwachsener aus dem so genannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ beim Landkreis Uelzen beantragen.

Ab dem 2. Januar 2012 zieht die diesbezügliche Dienststelle (für Empfänger von Arbeitslosengeld II) vom Kreishaus in die Uelzener Agentur für Arbeit, Lüneburger Straße 72, um. Die Sachbearbeiterin ist dort unter der Rufnummer 0581/939-680 und persönlich von montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 11 Uhr im Erdgeschoss, Zimmer 60, erreichbar.

Leistungen für Bildung und Teilhabe können von bedürftigen Kindern und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Das „Bildungs- und Teilhabepaket umfasst unter anderem Leistungen für eintägige Ausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung, mehrtägige Klassenfahrten, eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtung, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Sportverein, Musikschule, Freizeiten usw.).

Für alle Bildungs- und Teilhabeleistungen ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Lediglich der persönliche Schulbedarf muss bei laufendem Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht gesondert beantragt werden. Antragsvordrucke sind entweder auf Anfrage oder im Internet unter der Adresse www.uelzen.de erhältlich.