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Blauzungenkrankheit: Impfstoff kommt nach Uelzen (27.05.2008)

 Um die Verbreitung der Blauzungenkrankheit einzudämmen, von der ausschließlich Tiere betroffen sind, gibt das Veterinäramt in Uelzen ab Freitag, 30. Mai, die entsprechenden Impfstoffe an Tierärzte heraus. Für Rinder, Schafe und Ziegen besteht eine gesetzliche vorgeschriebene Impfpflicht. Verantwortlich sind die jeweiligen Tierhalter. Sie müssen ihren Tierarzt oder Hoftierarzt mit der Durchführung der Impfung beauftragen.

Seit Sommer 2006 hat sich die Blauzungenkrankheit in Deutschland rasant ausgebreitet. Die Krankheit befällt alle Wiederkäuer, sie wird von Stechmücken übertragen. Während Schafe oft besonders schwer erkranken und häufig an den Folgen der Blauzungenkrankheit sterben, zeigen sich bei Milchkühen die größten finanziellen Einbußen durch Leistungs- und Fruchtbarkeitseinbußen. Auf Menschen ist die Krankheit nicht übertragbar.

Durch die Impfung sollen die Symptome der Blauzungenkrankheit verhindert werden. Geimpfte Tiere können auf diese Weise besser exportiert werden, was besonders für Niedersachsen als bedeutendes Rinder-Exportland wichtig ist.

Die erste Lieferung des Impfstoffes steht nun ab Freitag, 30. Mai, in Uelzen zur Verfügung. Zunächst werden Schafe und Ziegen geimpft. Rinder können erst später durch nachfolgende Lieferungen, die in wöchentlichen Abständen bis zum 18. Juli ausgeliefert werden, geimpft werden. Mastrinder sind von der Impfung ausgenommen - ebenso Tiere, die kurzfristig geschlachtet werden sollen oder bereits nachweislich immun sind.

Das Veterinäramt in Uelzen gibt den Impfstoff an die Tierärzte im Landkreis ab. Daher sollte jeder betroffene Tierhalter direkt mit seinem Hoftierarzt rechtzeitig einen Impftermin vereinbaren. Die Tierseuchenkasse übernimmt dieses Jahr die Impfstoffkosten und einen Zuschuss zur Impfung. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Tiere der Tierseuchenkasse vorher gemeldet wurden. Schaf- und Ziegenhalter, die sich noch nicht beim Veterinäramt (und der Tierseuchenkasse) haben registrieren lassen, müssen dies vor der Impfung nachholen.

Schafe und Ziegen erhalten pro Saison nur eine Impfung, Rinder müssen nach drei bis vier Wochen einmal nachgeimpft werden. Geimpft werden können nur gesunde Tiere ab einem Alter von drei Monaten. Die Impfung soll bis zum Juli abgeschlossen sein, danach wird für an der  Blauzungenkrankheit erkrankte Tiere nur noch eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse gezahlt, wenn sie geimpft sind. Weitere Informationen sind erhältlich im Internet unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de