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Bürgerstiftung für den Landkreis gegründet (28.11.2006)


Nach langer und gründlicher Vorarbeit konnten Landrat Dr. Theodor Elster und die Direktoren der Sparkasse Uelzen/Lüchow-Dannenberg - Günter Morisse, Dirk Köhler und Werner Steinhilber - am 28. November die Bürgerstiftung für den Landkreis Uelzen gründen. Vom Landkreis und dem Kreditinstitut wird die Stiftung mit einem Anfangskapital von 3,1 Mio. € ausge­stattet. Mit ihrer Unterschrift setzten die vier Herren auch die Stiftungssatzung in Kraft.

Jetzt fehlen noch die Anerkennung der Regierungsvertretung als Stiftungsauf­sicht und die Bescheinigung des Finanzamtes, damit die Stiftung als gemeinnützige Körperschaft anerkannt wird. Erst dann können künftige Zustiftungen, für die es keine finanzielle Grenze nach oben oder unten gibt, auch steuerbegünstigt entgegen genommen werden. Der Landrat zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass „bald grünes Licht“ gegeben werde: Die Stiftung und ihre Satzung seien im Vorfeld mit beiden Institutionen intensiv abge­stimmt worden. Er rechne sogar damit, dass Zustiftungen noch mit Wirkung für dieses Jahr möglich seien.

Wie bei jeder Stiftung muss das Stiftungsvermögen, das sich aus dem Anfangskapital von 3,1 Mio. € und den Zustiftungen von Firmen und Bürgern zusammensetzen wird, in seinem Be­stand erhalten bleiben. Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke werden nur die Er­träge des Stiftungskapitals verwendet. Neben der zu erwartenden Steuerbegünsti­gung wurden weitere Anreize für Zustiftungen in die Satzung eingebaut:

  • Wer als EinwohnerIn mehr als 1.000 € stiftet, erhält pro 1.000 € ein Jahr lang das Recht, an den Sitzungen der Stiftungsver­sammlung teilzunehmen und dort mit abzustimmen. In dieser Versammlung wird über die Arbeit der Stiftung berichtet. Die Versammlung kann Anregungen für die Verwendung der Erträge geben. Sie wählt auch ein oder – je nach der Summe der Zuwendungen – mehrere Mitglieder in den Stiftungsrat, der den Stiftungsvorstand berät und überwacht.
  • Der Arbeitsbereich der Stiftung ist auf den Landkreis Uelzen beschränkt. So kann jeder Stifter vor Ort die Wirkung seiner Zustiftung beobachten. Innerhalb des Kreisgebiets kann die Stiftung kulturelle, soziale, sportliche, pädagogische und weitere wohltätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen. Über die Verwendung der Erträge aus Zustiftungen, die nicht zweckgebunden sind, entscheidet der Stiftungsvor­stand.
  • Jeder Zustifter kann seine Zuwendung in vorhandene Teilfonds lenken und damit den Verwendungszweck der Erträge bestimmen. Diese Möglichkeit ist nicht von der Höhe der Zustiftung abhängig. Die Stifter haben vier Teilfonds errichtet:
         - für das Landwirtschaftsmuseum in Hösseringen,
         - für die Musikschule für Kreis und Stadt Uelzen
         - für den Bücherbus,
         - für das Museum Holdenstedt.
  • Großzügige Zustifter, die 50.000 € oder mehr auf einmal spenden, haben die Möglichkeit, neue Teilfonds zu errichten. An diese Zweckbestimmung ist der Vorstand bei der Verwendung der entsprechenden Erträge gebunden. Auch die neu errichteten Teilfonds stehen dann für Zustiftungen in jeder Höhe offen.
  • Ein besonderes „Bonbon“ gibt es für Zustiftungen, die für das Museum Hösseringen, die Musikschule oder den Bücherbus bestimmt sind. Diese Zuwendungen werden aus dem vom Landkreis Uelzen gestifteten Anfangs­kapital um 50 % erhöht. Damit können die Zustifter die Wirkung ihrer Wohltaten für diese drei Einrichtungen nachhaltig verstärken.

Landrat Theodor Elster tritt der gelegentlich laut gewordenen Kritik entgegen, dass sich der Landkreis die Stiftung von 3 Mio. € für kulturelle Zwecke nicht habe leisten dürfen. „Die Satzung ist so konstruiert, dass der Landkreis keinen Nachteil davon hat“. Die Erträge aus den vom Landkreis zur Verfügung gestellten 3 Mio. € seien ausschließlich für das Landwirtschaftsmuseum, die Musikschule und den Bücherbus bestimmt und würden aus den im Kreishaushalt vorgesehenen Zuschüssen anteilig herausge­rechnet. „Mit der Stiftung machen wir die drei Einrichtungen von der Entwicklung des Kreishaushalts teilweise unabhängig. Gleichzeitig erhalten die Bürger eine attraktive Möglichkeit, die finanzielle Lage dieser für die Kultur sehr wichtigen Institutionen zu verbessern“, so Elster.

Für den fünfköpfigen Stiftungs­rat hat der Kreistag Horst Eckert aus Bad Bevensen, Jacques Voigtländer aus Uelzen und den Landrat gewählt. Die Sparkasse wird in der nächsten Verwal­tungsratssitzung zwei weitere Mitglieder des Stiftungsvorstandes benennen.

Nach der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt wollen die Stifter das Konto für Zuwendungen bekannt geben und hoffen, dass noch in diesem Jahr die Zustiftungen beginnen und bereits im nächsten Jahr eine Stiftungsversamm­lung zusammentreten kann. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens zwei Bürger je 1.000 € zustiften. „Wir rechnen aber damit, dass wesentlich mehr Menschen hier vor Ort Gutes tun wollen“, zeigten sich die vier Stiftungsunterzeichner überzeugt.