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Extreme Wetterlagen: Ohne offiziellen Schulausfall entscheiden die Eltern (05.12.2013)

Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist und diese Situation für den gesamten Landkreis gilt, ordnet der Landkreis Uelzen den Unterrichtsausfall und die Einstellung der Schülerbeförderung an, d.h. es findet in allen betroffenen Schulen kein Unterricht statt. Wenn es hierzu kommt, informiert der Landkreis Uelzen an dieser Stelle sowie zusätzlich auf der Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale (www.vmz-niedersachsen.de) über den Unterrichtsausfall.

Eltern haben grundsätzlich die Möglichkeit und das Recht, ihre Kinder zu Hause zu behalten oder vorzeitig vom Unterricht abzuholen, auch wenn kein genereller Schulausfall angeordnet worden ist und wenn sie eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Hierfür ausreichend sind jedoch nicht allgemeine Witterungslagen wie beispielsweise Dunkelheit, Regen oder leichter Schneefall.