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Finanzielle Unterstützung für Häuslebauer mit zwei Kindern (16.05.2006)

Mit dem aktuellen Wohnraumförderungsprogramm 2005 unterstützt das Land Niedersachsen ab sofort einkommensschwache Familien mit zwei Kindern, die ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen. Bislang hatten nur Familien mit mindestens drei Kindern Anspruch auf diese Zuschüsse. Außerdem wurden die Förderhöchstbeträge angehoben. Wer keine Eigenheimzulage bekommt, darf sich künftig über höhere Darlehen freuen: Gestaffelt nach Kinderzahl und deren Alter gibt es beim Neubau eines Eigenheims zwischen 30.000 und 55.000 Euro.

Besonders interessant sind die Rückzahlungsbedingungen. Die Baudarlehen sind in den ersten zehn Jahren zinslos. Die Tilgung beträgt zwei Prozent. Es fällt ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von jährlich 0,5 Prozent an, der nach Tilgung der Hälfte des Darlehens auf 0,25 Prozent sinkt. Finanzielle Hilfe gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Aus- bzw. Umbau von selbst genutztem Wohneigentum. Das Land springt z.B. dann ein, wenn große Familien mit fünf und mehr Kindern sowie geringem Einkommen mehr Platz im Eigenheim benötigen. In diesem Fall werden bis zu 460 Euro je Quadratmeter neuer Wohnfläche gewährt. Das Land gewährt die Fördermittel nur, wenn die Wohnverhältnisse der Antragsteller unzureichend sind und ihr Einkommen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet. Bei einer Familie mit zwei Kindern darf das Bruttojahreseinkommen maximal 39.700, bei fünf Kindern bis zu 59.500 Euro betragen.

Die Landestreuhandstelle (LTS) zahlt die Fördermittel aus. Informationen und Anträge gibt es bei der Wohnraumförderungsstelle des Landkreises Uelzen. Diese ist montags bis freitags, 8.30 bis 12 Uhr, sowie donnerstags, 8.30 bis 15.30 Uhr, unter der Telefonnummer 0581 / 82245 erreichbar.