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Führerschein: "Begleitetes Fahren mit 17" im Landkreis immer beliebter (27.08.2008)

 Immer mehr junge Menschen möchten im Landkreis Uelzen schon ab ihrem 17. Geburtstag selbst hinter dem Steuer eines Pkw sitzen. Das belegen die Zahlen des Uelzener Straßenverkehrsamtes. Waren es im gesamten Jahr 2007 von insgesamt 1.200 Führerscheinbewerbern um die Klasse „B“ – den klassischen Autoführerschein – schon 400, die an dem so genannten „Begleiteten Fahren“ teilnehmen wollten, so ist diese Zahl in diesem Jahr bereits zum 31. Juli erreicht worden. Bis zu diesem Termin gab es auf das Jahr 2008 gesehen insgesamt 1.100 Führerscheinbewerber.

Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Uelzen begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Laut Amtsleiter Bernd Hayduk „liegen die Vorteile klar auf der Hand“:

-          Die zweijährige Probezeit beginnt bereits mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung, im günstigsten Fall also bereits mit dem 17. Geburtstag.

-          Nach bestandener Führerscheinprüfung wird der Fahranfänger nicht sofort mit dem Auto im Straßenverkehr „allein“ gelassen, sondern kann bzw. muss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf die Erfahrungen seiner jeweiligen Begleitperson(en) zurückgreifen.

Im Regelfall werden von den Prüflingen zwei bis drei Begleitpersonen benannt, die namentlich in der Prüfbescheinigung erwähnt sind. Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

-          Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.

-          Sie müssen mindestens fünf Jahre im Besitz der Klasse B bzw. der Klasse 3 sein.

-          Zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung dürfen sie nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg angesammelt haben.

-          In ihrer Funktion als Begleitperson dürfen sie während entsprechender Fahrten nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen. 

Grundsätzlich gilt: Die Erziehungsberechtigten der Führerscheinbewerber müssen sowohl der Teilnahme am „Begleiteten Fahren“ als auch der Benennung der jeweiligen Begleitpersonen zustimmen. Wer all dies befolgt, kann ebenfalls zu den im Landkreis Uelzen inzwischen rund 780 Fahranfängern gehören, die seit dem 01.03.2006 – der Umstellung der niedersächsischen Modellprojektphase auf das Bundesmodell – erfolgreich ihre Prüfung zum „Begleitenden Fahren mit 17“ abgelegt haben.

Seit Jahren tragen Fahranfänger im Alter zwischen 18 und 24 Jahren das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Die Gründe für die hohe Unfallbelastung sind oft mangelnde Erfahrung und die noch unzureichende Fähigkeit, gefährliche Situationen richtig einzuschätzen. Das „Begleitete Fahren mit 17“ setzt genau dort an. In anderen Ländern, zum Beispiel in Schweden, sind seit der Einführung des Modells im Jahr 1993 die Unfallzahlen in dieser Altersklasse um rund 40 Prozent gesunken. Auch die Auswertung des entsprechenden Modellprojekts, das in Niedersachsen vom 19. April 2004 bis Ende Februar 2006 durchgeführt wurde, ist ein Erfolgsbeleg. Teilnehmer des Projekts hatten nach der Begleitphase knapp 30 Prozent weniger Unfälle verursacht und mehr als 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße begangen als sonstige Fahranfänger.