Weitere Pressemitteilungen

Gesundheitsamt warnt vor Kontakt mit Eichenprozessionsspinner (18.06.2012)

Auch in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg kann zurzeit ein Naturphänomen beobachtet werden, das sonst überwiegend in Ost- oder Süddeutschland aufgetreten ist: Die Massenvermehrung der Eichenprozessionsspinner. Diese haarige Raupenart hat ihren Namen von der Eigenart, sich zur Nahrungssuche stets hinter- oder nebeneinander zu bewegen – ähnlich einer Prozession.

Die Haare der Raupe können beim Menschen heftige allergische Reaktionen hervorrufen. Die Symptome zeigen sich als Juckreiz, Reizungen der Augen und Atemwege bis hin zum allergischen Schock. Beim Auftreten stärkerer gesundheitlicher Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden. Die Krankheitszeichen können mit Medikamenten behandelt und gemildert werden.

Wer sollte besonders aufpassen?
· Personen, die sich im Wald aufhalten, Anwohner von Waldgebieten mit Eichen
· Arbeitskräfte von Forstbetrieben und Straßenmeistereien
· Personen auf Freizeit- und Grünanlagen (Campingplätze, Freibäder etc.)
· Halter von Haus- und Nutztieren (diese sind gleichermaßen betroffen)

Wie können Sie sich schützen?
· Meiden Sie die befallenen Gebiete und ggf. abgesperrten Bereiche.
· Sollten Sie dennoch in ein Areal kommen, das von der Eichenprozessionsspinnerraupe befallen ist, verhüllen Sie alle unbedeckten Körperstellen (Nacken, Hals, Arme und Beine).
· Raupen und das Gespinst nicht berühren. Vermeiden Sie jeden Kontakt.
· In der Nähe von befallenen Bäumen nicht ins Gras oder auf den Boden setzen.
· Nach unbeabsichtigten Kontakt mit den Raupenhaaren sofort die Kleider wechseln und ein Duschbad mit Haarreinigung vornehmen.
· Die betroffene Kleidung möglichst bei 60 °C mit viel Wasser waschen.
· Auf Holzernte- und Pflegemaßnahmen an Bäumen verzichten, solange Raupennester erkennbar sind.
· Bekämpfung nur von Fachleuten mit Vollschutzanzug und Atemschutz durchführen lassen.

Was können Sie bei einem Befall tun?

Es handelt sich um ein natürliches Phänomen, dem mit Augenmaß begegnet werden sollte. Im Wald müssen nur bei stärkerem Befall oder im Rahmen von Sonderprogrammen zwingend Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen. Auf privaten Waldgrundstücken ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich.
An den Straßen und Radwegen weisen Hinweisschilder auf einen Befall hin.
An Schulen, Kindergärten, Tagesstätten, Schwimmbädern, Freizeitanlagen, Zeltplätzen, Krankenhäusern und Kliniken mit viel Publikumsverkehr sollte ein deutlicher Befall  sachgerecht bekämpft werden, um das Kontaktrisiko zu minimieren.
Verantwortlich auf öffentlichen Flächen sind die Städte und Gemeinden. Wenden Sie sich bitte an die Ordnungsämter Ihrer Kommune. Die Bekämpfung und Entfernung ist eine Sache für Fachleute. Fragen zum Wald- und Umweltschutz kann das Umweltamt des Landkreises beantworten Tel.: 0581-820.

Für Fragen zum Auftreten und zur Bekämpfung stehen Ihnen zur Verfügung:
Julius Kühn-Institut                                   Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt        
Braunschweig                                           Göttingen                             
Tel.: 0531/299-5                                       Tel.: 0551/69401-0
www.jki.bund.de                                        www.nw-fva.de

Bei Fragen zu den gesundheitlichen Auswirkungen können sich Interessierte bzw. Betroffene an Ihren Hausarzt oder an das Gesundheitsamt Uelzen/Lüchow-Dannenberg, Dienststelle Lüchow (Tel.: 05841/120484) oder das Gesundheitsamt Uelzen/Lüchow-Dannenberg, Dienststelle Uelzen (Tel.: 0581/82462) wenden.