Weitere Pressemitteilungen

Hartz IV: Uelzener Kooperationsmodell im bundesweiten Vergleich erfolgreich (27.03.2006)

Ein Jahr und drei Monate, nachdem das sogenannte „Hartz-IV-Gesetz“ in Kraft getreten ist und Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt wurden, haben der Landkreis und die Agentur für Arbeit einen bundesweit ungewöhnlichen, aber „vertretbaren Weg“ der Zusammenarbeit gefunden. „Mit unserem Modell sind wir so etwas wie weiße Raben in der Landschaft“, berichtete Sozialamtsleiter Peter Sühnhold vor dem Sozialausschuss.

In den Räumen des Arbeitsamtes wurde am 1. Januar 2005 das „JobCenter Uelzen“ eröffnet, in dem die Bundesbehörde alle arbeitsmarktrechtlichen Leistungen wie Beratungen, Vermittlungen oder Förderungen erbringt. Außerdem gewährt die Agentur mit dem Arbeitslosengeld II die Regelsätze für die Sicherung des Lebensunterhalts. Der Landkreis, der im Jobcenter Räumlichkeiten angemietet hat, ist für die Bereitstellung von Kosten für Unterkunft und Heizung der Empfänger sowie für einige Beihilfen zuständig.

„Im Gegensatz zu den meisten Kommunen haben der Landkreis Uelzen und die Arbeitsagentur keine Arbeitsgemeinschaft (Arge) als organisatorisch selbständige Verwaltungseinheit gegründet“, erklärte Sühnhold. Auch wurde nicht wie in 13 niedersächsischen Landkreisen auf ein Optionsmodell zurückgegriffen, bei dem die kommunalen Verwaltungen alle mit Hartz IV verbundenen Aufgaben inklusive Arbeitsvermittlung selbst wahrnehmen. „Wir verfahren nach dem Motto: Jeder für sich, aber trotzdem zusammen“, so der Sozialamtsleiter. Inzwischen werde man immer stärker für Vergleiche mit den beiden anderen Organisationsformen herangezogen. Dabei komme das Uelzener Modell gut weg.

„Viele Arbeitsgemeinschaften laufen immer noch nicht rund, weil die Personalstruktur zu heterogen ist. Viele Mitarbeiter haben keine Berufserfahrung mit der Systematik des an die Sozialhilfe angelehnten Leistungsrechts mitgebracht“, erläuterte Sühnhold. Nach anfänglichen Gewöhnungsschwierigkeiten funktioniere die kollegiale Zusammenarbeit im Uelzener Job Center inzwischen sehr gut. Trotz einiger EDV-Probleme seitens der Agentur sei es dem Kreis gelungen, die Umstellung im laufenden Verfahren ohne verordnete Urlaubssperren oder Anordnung von Überstunden zu bewerkstelligen.

Weniger erfreulich entwickelten sich für den Landkreis die mit Hartz IV verbundenen Kosten. Statt der zunächst einkalkulierten 11 Millionen Euro schlugen die Leistungen für Unterkunft und Heizung mit 13,5 Millionen Euro zu Buche. „Die Zahl der Hilfeempfänger hat uns wie in fast allen Kommunen überrollt“, so Sühnhold. Das Sozialamt sei ursprünglich von 4.200 Bedarfsgemeinschaften ausgegangen. Tatsächlich seien es jedoch inzwischen 4.860, hinter denen rund 9.000 Personen steckten. Grund der Fehleinschätzung war die Diskrepanz zwischen der Zahl der gemeldeten Arbeitslosen und der tatsächlich berechtigten Hilfeempfänger. In der Arbeitslosenstatistik seien z.B. 1-Euro-Jobber oder Personen, die Bildungsmaßnahmen durchliefen, nicht als arbeitslos berücksichtigt gewesen.

Ein weiteres Problem stellt die „Angemessenheit der Unterkunft“ dar. Es existiert zwar keine Vorschrift, die besagt, wie groß die Wohnung eines Leistungsbeziehers sein darf, jedoch gibt es als Maßstab gerichtsfeste Höchstgrenzen, die z.B. besagen, dass man für eine Person maximal 50 Quadratmeter genehmigen muss. „Wir können die Wünsche der Kunden nach bestimmten Wohnungsgrößen nicht einfach befriedigen“, erklärte Sühnhold. Vor allem frühere Empfänger von Arbeitslosenhilfe hätten häufig nicht nach Sozialhilfemaßstab leben müssen und bekämen nun zu hören, dass ihre Unterkunft in Größe und/oder Preis zu üppig sei. Einen Auszugszwang gebe es zwar nicht, wohl aber sei der Landkreis gehalten, nach einem halben Jahr die Kosten auf ein „angemessenes Maß“ zu reduzieren. Zur Zeit gebe es deswegen sehr viele Streitfälle. „Wir brauchen wohl noch ein paar Anpassungsjahre, bis sich die Situation wieder beruhigt und alle auf die Hartz-IV-Vorgaben eingestellt sind“, mutmaßte Sühnhold.