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Hartz IV trotz Arbeit: Anteil der Aufstocker wächst deutlich (19.12.2007)


Immer häufiger müssen Arbeitnehmer ihren Lohn bzw. ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken, weil ihr Einkommen nicht für den gesamten Lebensunterhalt ausreicht. Diese Entwicklung ist auch im Landkreis Uelzen zu beobachten. „Wenn ein geringfügig Beschäftigter 410 Euro bekommt, liegt er mit seinem Einkommen zwar über dem Hartz-IV-Regelsatz von 347 Euro. Doch mit dieser Differenz von 63 Euro ist er nicht in der Lage, Miete und Heizkosten zu begleichen“, erklärt Sozialamtsleiter Peter Sühnhold. Dasselbe Problem gelte auch für Teilzeit- oder Vollzeitjobber, deren Lohn geringer sei als das staatlich festgelegte Existenzminimum.

Im Jahr 2005 hat das Sozialamt des Landkreises insgesamt 903 Fälle mit einem sogenannten „Einkommensüberhang“ registriert; 2007 waren es bislang bereits 1.197 – eine Zunahme von rund 10 auf inzwischen knapp 30 Prozent. Im Landkreis Uelzen ist somit schon fast jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein „Aufstocker“, also jemand, der ein paar hundert Euro durch Arbeit verdient und den Rest vom Sozialamt dazu bekommt.

Dennoch hat der Bund seine Zuschüsse im Bereich Kosten der Unterkunft gekürzt – für Sühnhold nicht nachvollziehbar. „Allein durch diese Kürzung mussten wir in den Kreishaushalt für 2008 zusätzlich 400.000 Euro einstellen.“

Abgenommen hat in den beiden letzten Jahren die Zahl der Bedarfsgemeinschaften - von 4.537 auf 4.054. „Auf dem Papier mag das vielleicht so aussehen, aber mit der Wirklichkeit stimmt diese Statistik nicht überein“, kommentiert Sühnhold. „Die Zahl der von Hartz IV abhängigen Personen ist im Landkreis Uelzen nahezu konstant geblieben. Geändert wurde lediglich, dass die unter 18jährigen wieder ihren Familien zugeschlagen wurden, da sie keinen eigenen Hausstand mehr führen sollen.“ Dies habe dazu geführt, dass beispielsweise im Februar 2007 insgesamt 4.358 Bedarfsgemeinschaften mit 9.002 Personen registriert waren. Im November war die Zahl der Bedarfsgemeinschaften auf 4.054 gesunken, die der dahinter stehenden Personen jedoch um exakt 300 gestiegen.