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Keine Macht den Drogen: Führerscheinverlust ist zeit- und kostenaufwendig (21.02.2007)


Die Zahl der drogenauffälligen Verkehrsteilnehmer ist 2006 im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant geblieben. Insgesamt 115 Mal hat die Polizei dem Straßenverkehrsamt des Landkreises einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gemeldet. Daraufhin entzog das Amt 32 berauschten Fahrern den Führerschein, 19 Personen gaben ihren „Lappen“ freiwillig ab. Darüber hinaus wurden zwölf Führerschein-Anträge abgelehnt und 15 Ermahnungen ausgesprochen. 

Auch 2005 mussten bereits 29 Führerscheine wegen Drogenkonsums einkassiert werden. Von 1998 bis 2004 gab es dagegen nur jeweils drei bis vier Fälle im Jahr. Hauptgrund für diesen deutlichen Anstieg  sind laut Amtsleiter René Weber die Entwicklung neuartiger Urin- und Speicheltests, mit denen die Polizei die Einnahme von Betäubungsmitteln leichter feststellen kann.

Wer sich unter Drogeneinfluss ans Steuer setzt, muss mit einschneidenden Konsequenzen rechnen. Zunächst wird ein solcher Fall wie eine Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße von 250 Euro, den Auslagen für eine Blutuntersuchung von etwa 300 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Doch damit ist die Sache für die Betroffenen längst nicht ausgestanden: In der Regel belegt das Fahren im Rauschzustand die generelle Untauglichkeit zum Autofahren. Die Folge: Der Lappen ist für längere Zeit futsch. Beim Konsum von harten Drogen wie Heroin, Kokain, Ecstasy oder LSD spielt es nicht einmal eine Rolle, ob man tatsächlich gefahren ist oder nicht. Vielmehr kann kraft Gesetzes bereits der einmalige Konsum dieser Rauschmittel auch außerhalb des Straßenverkehrs die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach sich ziehen.

Wer seinen Führerschein wiederbekommen will, muss durch mehrere Drogen-Screenings eine einjährige Abstinenz nachweisen. Die Kosten dieser jeweils etwa 60 Euro teuren Untersuchungen gehen ebenso zu Lasten des Betroffenen wie die abschließende medizinisch-psychologische Begutachtung, die mit ca. 500 Euro zu Buche schlägt. Erst wenn die im Volksmund „Idiotentest“ genannte Untersuchung bestanden ist, kann dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zurückgegeben werden. Sind seit der Entziehung jedoch mehr als zwei Jahre vergangen, muss der Betroffene sogar eine komplett neue Führerscheinprüfung ablegen.