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Kreis-Ordnungsamt warnt vor Waldbrandgefahr durch Osterfeuer (21.04.2011)

Angesichts der derzeitigen hohen Waldbrandgefahr fordert das Ordnungsamt des Landkreises Uelzen zu besonderer Wachsamkeit beim Abbrennen von Osterfeuern auf. „Wegen der akuten extremen Trockenheit besteht die Gefahr, dass zum Beispiel durch Funkenflug Brände entstehen – insbesondere dann, wenn das jeweilige Osterfeuer in der Nähe von Bäumen und Waldstücken abgebrannt wird“, so Reinhard Tiedemann, Leiter des Kreis-Ordnungsamtes. Auch die Ordnungsämter der Samtgemeinden, bei denen jedes Osterfeuer angemeldet werden muss, sind aufgrund der Wetterlage bzw. entsprechender Prognosen des Deutschen Wetterdienstes besorgt. So wurden zum Beispiel in einigen Samtgemeinden geplante private Verbrennungen in den vergangenen Tagen bereits nicht mehr genehmigt.

„In jedem Fall muss die örtliche Feuerwehr informiert werden, damit die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden können“, so Tiedemann. Darüber hinaus müssten Osterfeuer innerhalb weniger Stunden – in der Regel nach Einbruch der Dämmerung bis Mitternacht – abgebrannt sein. Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu angrenzenden Waldgebieten sei außerdem dringend einzuhalten.