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Kreisverwaltung prüft mögliche Ausweitung der Vorrangflächen für Windenergie (18.05.2011)

Der Landkreis wird die im derzeit gültigen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) festgesetzten Vorranggebiete für Windenergie überprüfen; daraus resultierend werden sich  gegebenenfalls neue Gebietszuschnitte ergeben oder es werden sogar neue Gebiete ausgewiesen. Dieser Schritt erfolgt aufgrund der Initiativen zur Energiewende nach den Ereignissen in Japan. Um die für das Verfahren notwendigen Untersuchungen durchführen lassen beziehungsweise entsprechende Gutachten in Auftrag geben zu können, wurden mit Beschluss des Kreisausschusses am 10. Mai 2011 insgesamt 35.000 Euro bewilligt. Weiterhin wird die Kreisverwaltung durch diesem Beschluss vom Kreisausschuss beauftragt, „schnellstmöglich die Überplanung der vom RROP 2000 festgesetzten Vorranggebiete für Windenergie in einem gesonderten Verfahren in Angriff zu nehmen“.

Um weitere Flächen für die Nutzung der Windenergie ausweisen zu können, ist es aus Sicht der Verwaltung unumgänglich, durch ein neues gesamträumliches Konzept für die Planung von Windenergiestandorten die Rahmenbedingungen, die zur Auswahl der bisherigen Standorte geführt haben, zu verändern. „Das heißt konkret, wir werden zunächst veränderte Eignungs- und Ausschlusskriterien zum Beispiel für Abstände, Unverträglichkeiten und so weiter vorschlagen, die dann letztlich von der Politik zu bestimmen und festzulegen sind“, so Joachim Partzsch, Leiter des Amtes für Bauordnung und Kreisplanung. Dann müssten die sich aus dieser neuen Betrachtungsweise ergebenden Standorte noch einer so genannten Landschaftsbildbewertung unterzogen werden, erklärt der Amtsleiter. Als ersten Schritt wird die Kreisverwaltung nun aber zunächst eine „Potenzialanalyse zur Windenergienutzung“ in Auftrag geben, in der bereits die oben genannten entsprechenden Kriterien enthalten sein sollen. Beide Konzepte bilden dann die Grundlage für das sich anschließende Änderungsverfahren des Regionalen Raumordnungsprogramms.

„Der gesamte Planungs- und Abwägungsprozess ist sehr aufwändig. Er muss unter Einbindung der Politik, der Gemeinden, der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erfolgen. Ziel muss sein, diesen Prozess möglichst einvernehmlich so zu gestalten, dass potenziellen Investoren  Rechtssicherheit geboten werden kann“, so Frank Peters, Bau- und Umweltdezernent des Landkreises Uelzen.    

Zwischen 1999 und Anfang 2011 sind im Landkreis Uelzen insgesamt 112 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 167 MW errichtet worden, die meisten davon in den ausgewiesenen Vorranggebieten. Einer Fach-Studie zufolge lag die im Landkreis Uelzen installierte Windenergieleistung Ende 2009 mit 153 MW deutlich über den entsprechenden Vergleichswerten der beiden Nachbarlandkreise Celle und Gifhorn, die 125 MW beziehungsweise 90 MW installierte Windenergieleistung aufwiesen. Insgesamt ist daraus abzulesen, dass der Landkreis mit den ausgewiesenen Vorrangflächen schon erhebliche Potenziale zur Windenergienutzung ausnutzt. „Erzeugt wurde beispielsweise im Jahr 2010 – einem nach Auskunft der Betreiber eher schlechtem Windjahr – im Landkreis Uelzen ca. 220 Megawattstunden aus Windenergie, was annähernd 80 Prozent der von der SVO im Jahr 2010 im Landkreis Uelzen gelieferten Strommenge ausmacht – dies zeigt, dass der Landkreis mit seinem RROP 2000 seine Hausaufgaben im Punkte Ermöglichung der Windenergieerzeugung gut gemacht hat“, erläutert Peters. Dies solle allerdings nicht heißen, dass nicht noch Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Dies werde nun in Angriff genommen.