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Landesschulbehörde weist Antrag auf Errichtung einer KGS Ebstorf ab (30.01.2009)

 Die Landesschulbehörde hat mit Bescheid vom 29. Januar 2009 den Antrag des Landkreises Uelzen zur Errichtung einer Kooperativen Gesamtschule (KGS) in Ebstorf abgewiesen.

Die Landesschulbehörde begründet die Entscheidung damit, dass nach dem Ergebnis der durchgeführten Elternbefragungen und unter Berücksichtigung der rückläufigen Geburten und Schülerzahlenentwicklung im geplanten Einzugsbereich für eine Kooperative Gesamtschule in Ebstorf weder die insgesamt erforderliche Vierzügigkeit noch eine Zweizügigkeit des Gymnasialzweiges mit hinlänglicher Sicherheit erreicht werden könne. Das gelte sowohl für den kurzfristigen wie auch den maßgeblichen langfristigen Planungszeitraum. Das für die Erteilungsgenehmigung (gemäß § 106 Absatz 2 NSchG) zwingend erforderliche schulische Bedürfnis könne daher nicht festgestellt werden.