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Landkreis Uelzen bleibt Hauptgesellschafter der gwk (31.08.2011)

Der Landkreis Uelzen wird seine Anteile an der „Gesellschaft für Wohnungsbau des Kreises Uelzen“ (gwk) nicht veräußern. Das hat der Kreisausschuss des Landkreises beschlossen. Derzeit hält der Landkreis 87 Prozent der Gesellschaftsanteile, der Flecken Ebstorf und die Sparkasse Uelzen/Lüchow-Dannenberg verfügen jeweils über weitere rund fünf Prozent der Anteile. Die restlichen Gesellschaftsanteile werden durch acht weitere Städte und Gemeinden sowie drei weitere Gesellschafter gehalten.

Der Beschluss steht im Zusammenhang mit dem so genannten „Zukunftsvertrag“ zwischen dem Land Niedersachsen und dem Kreis Uelzen, der in der vergangenen Woche offiziell besiegelt wurde. Das Vertragswerk enthält zahlreiche Maßnahmen, die zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung des Landkreises führen können beziehungsweise sollen.

Unter anderem wird darin ein Gutachten „zur Ermittlung des Verkaufswertes von Anteilen an der Gesellschaft für Wohnungsbau des Kreises Uelzen mbH“ und eine anschließende Entscheidung über einen Verkauf entsprechender Anteile gefordert. Nachdem das Gutachten inzwischen vorliegt, ist der Kreisausschuss mit seiner jüngst getroffenen Entscheidung nun auch der zweiten diesbezüglichen Forderung nachgekommen.


In dem entsprechenden Beschlussvorschlag hatte die Kreisverwaltung unter anderem darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Erlös von dem im Gutachten ermittelten Verkaufswert grundsätzlich abweichen kann. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass der Landkreis vor einem eventuellen Verkauf der eigenen Anteile voraussichtlich zunächst die Anteile der übrigen Gesellschafter erwerben müsse, da in aller Regel über den Erwerb von 100 Prozent der Anteile gesprochen und verhandelt werde.

Außerdem besteht nach Ansicht der Kreisverwaltung im Falle einer Veräußerung der Gesellschaftsanteile die Gefahr, dass potenzielle Käufer die Wohnungsbaugesellschaft zerschlagen – das heißt, erfolgversprechende Immobilien veräußern und auf der anderen Seite große Teile des Wohnungsbestandes vernachlässigen.       

Landrat Dr. Theodor Elster bewertet die Entscheidung des Kreisausschusses auch aus diesem Grund positiv: „Bei einem Verkauf hätte diese Variante nach meiner Überzeugung im Sinne der unzähligen Mieterinnen und Mieter ohnehin im Vorfeld ausgeschlossen werden müssen. Ob sich aber unter diesen Umständen überhaupt Interessenten für die Gesellschaftsanteile gefunden hätten, ist keineswegs sicher.“ Außerdem, so der Landrat, lasse sich dem Gutachten entnehmen, dass die gwk unter Beibehaltung der gegenwärtigen Geschäftspolitik weiterhin auskömmlich und mit geringem Gewinn wirtschaften könne.