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Landkreis Uelzen ordnet Stallpflicht für Geflügel an (18.11.2016)

Nachdem im Landkreis Uelzen zum Schutz vor der Geflügelpest vor drei Tagen zunächst nur für drei besonders gefährdete Geflügelhaltungsbetriebe eine Stallpflicht für den entsprechenden Tierbestand angeordnet wurde, hat der Landkreis angesichts des seit rund einer Woche in Deutschland anhaltenden Seuchengeschehens heute die Aufstallung sämtlichen Geflügels verfügt. Die Tiere sind ab sofort in geschlossenen Ställen unterzubringen.

Ersatzweise ist eine Vorrichtung zu verwenden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, z. B. Kückenmaschendraht).

Die Anordnung erfolgt aus präventiven Gründen. Bisher liegt im Landkreis Uelzen kein positiver Befund auf den Vogelgrippevirus H5N8 vor. Entsprechende Laboruntersuchungen aufgefundener Tiere werden derzeit vorgenommen. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Dr. Sandra Schürmann, Veterinärmedizinerin des Kreisveterinäramtes, weist eindringlich darauf hin, dass die Einhaltung der Anordnung zwingend erforderlich ist und überprüft wird.

Die Allgemeinverfügung ist einsehbar im Internetportal des Landkreises Uelzen unter der Adresse www.uelzen.de, dort unter dem Pfad „Bürger“, „Aktuelles“, „Bekanntmachungen“.

Fragen zur Aufstallung von Geflügel und zur Gefährdung durch den H5N8-Erreger beantwortet das Veterinäramt des Landkreises Uelzen unter der Rufnummer 0581/82-736.

Weitere Informationen für Kleinbetriebe mit einer Geflügelhaltung von unter 1.000 Tieren bzw. Geflügelhobbyhaltungen finden sich hier.