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Landkreis berechnet Kreisumlage nicht beliebig (20.02.2008)


Die Allgemeinen Zeitung hat am 18. Februar 2008 über den Rechnungstag
der Gemeinde Oetzen berichtet („Harsche Kritik an Kreisumlage“).
In dem Artikel wurden Äußerungen des Bürgermeisters über die Kreisumlage wiedergegeben, die nicht den Tatsachen entsprechen.

„Es ist keineswegs so, dass die Höhe der festzusetzenden Kreisumlage in die Beliebigkeit des Landkreises gestellt ist“, stellt Kämmerer Norbert Gugel klar. „Der Kreistag kann lediglich über den Hebesatz Einfluss auf die Höhe der Kreisumlage nehmen.“

Die Berechnung und Festsetzung der Kreisumlage ist im Nds. Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) geregelt. Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage ist die jeweilige Steuerkraft der Gemeinde, die sich errechnet aus

  • den Grundsteuern A und B,
  • der Gewerbesteuer,
  • dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und
  • dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.

Bei den Samtgemeinden, der Gemeinde Bienenbüttel und der Stadt Uelzen werden darüber hinaus 90% der Schlüsselzuweisungen als Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage herangezogen. Weiterhin ist zu beachten, dass sich die Steuerkraft der Gemeinden aus einem zurückliegenden Zeitraum berechnet: Für die Festsetzung der Kreisumlage im Jahr 2008 sind demnach die Steuereinnahmen der Gemeinden vom 1. Oktober 2006 bis
30. September 2007 maßgebend. „Hat eine Gemeinde in diesem Zeitraum hohe Steuereinnahmen erzielt, ist im Jahr 2008 eine entsprechend hohe Kreisumlage zu zahlen. Bei einer geringen Steuerkraft zahlt sie auch eine entsprechend geringere Kreisumlage“, erklärt Gugel.

Auch die Samtgemeindeumlage wird von den Samtgemeinden unter entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Kreisumlage von ihren Mitgliedsgemeinden erhoben.