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Landkreis muss vier Windkraftanlagen in Böddenstedt genehmigen (13.12.2007)


Der Landkreis Uelzen muss der Windpark Suderburg GmbH & Co. KG, einer Tochterfirma des Unternehmens GETproject aus Kiel, eine Genehmigung für vier Windkraftanlagen in Böddenstedt erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht in erster Instanz zugunsten des Unternehmens entschieden. Die Verwaltung hatte die Genehmigung im Dezember 2005 verweigert, da in den Gemarkungen Böddenstedt und Bahnsen, die im Regionalen Raumordnungsprogramm seit dem Jahr 2000 eigentlich als Vorrangstandort zur Windenergienutzung ausgewiesen waren, zwischenzeitlich der Schwarzstorch gesichtet worden war.

„Der Antragsteller hat zwar von 2001 bis 2005 avifaunistische Untersuchungen vor Ort durchgeführt, aber das war vor der Ansiedlung des Storches“, erklärt Baudezernent Frank Peters. „Wir haben den Bauantrag abgelehnt, weil das Unternehmen aus unserer Sicht seiner Mitwirkungspflicht nach dem Auftauchen des Schwarzstorches nicht ausreichend nachgekommen ist. Es konnte uns nicht den Nachweis erbringen, dass der Schwarzstorch von den Windkraftanlagen nicht beeinträchtigt wird.“

Das Verwaltungsgericht Lüneburg erkannte hingegen keine Belange, die dem Vogelschutz entgegen stehen.

Der Landkreis will die ausführliche Urteilsbegründung nun in Ruhe prüfen und dann entscheiden, ob er in Berufung geht.