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Landkreis stellt Bußgeldverfahren ein (02.07.2010)

 Der Landkreis Uelzen wird knapp 40 aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen eingeleitete Bußgeldverfahren einstellen. Das hat der zuständige Dezernent Lothar Heinisch heute mitgeteilt. Zur Erinnerung: Der Landkreis Uelzen hatte die Wartungsfrist zweier Geschwindigkeitsmessanlagen an der B 71 in Wellendorf und an der B 4 im Bereich der „Blauen Lagune“ in Richtung Kirchweyhe aufgrund terminlicher Engpässe um etwa sieben Wochen überschritten. Bei der mit der fristgerechten Eichung verbundenen nachgeholten Wartung wurde anschließend zwar die einwandfreie Funktion der Anlagen bestätigt, dennoch hatte das Uelzener Amtsgericht die Verfahren von 39 angeblichen Temposündern, die Einspruch eingelegt hatten, an den Kreis zurückverwiesen.

Eine daraufhin durch den Landkreis Uelzen vorgelegte Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, in der eine Fehlfunktion der Sensoren in dem betreffenden Zeitraum „so gut wie ausgeschlossen“ wird, wurde vom Amtsgericht Uelzen als nicht ausreichend angesehen. „Die obergerichtliche Rechtsprechung dagegen hat für derartige Fälle wiederholt bestätigt, dass kein Verwertungsverbot für das Ordnungswidrigkeitenverfahren vorliegt“, so Lothar Heinisch. Der Landkreis vertrete die Auffassung, dass die Nichteinhaltung von Wartungsvorgaben allein keine Auswirkungen auf die Ordnungsmäßigkeit der Messungen haben könne. Der Landkreis Uelzen beziehe sich dabei unter anderem auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 04.02.2008 in einem gleichgelagerten Fall.

Da der Landkreis Uelzen die vom Amtsgericht für jeden Einzelfall geforderte Einholung eines Sachverständigengutachtens als unverhältnismäßig kostenintensiv betrachtet, gleichzeitig gegen die Entscheidung des Uelzener Amtsgerichts aber kein Rechtsbehelf gegeben ist, wird er die Ordnungswidrigkeitsverfahren nunmehr einstellen.

Die beiden betreffenden Anlagen wurden bereits auf wartungsfreie Technik umgerüstet.