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Leichter Anstieg an drogenauffälligen Verkehrsteilnehmern (14.02.2008)


Die Zahl der drogenauffälligen Verkehrsteilnehmer ist 2007 im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant geblieben. Insgesamt 122 Mal (+6%) hat die Polizei dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gemeldet. Daraufhin entzog die Behörde 30 berauschten Fahrern den Führerschein, kassierte 16 freiwillig abgegebene „Lappen“ ein, lehnte acht  Führerschein-Anträge ab und sprach 14 Ermahnungen aus. 

Hauptgrund für den seit 2005 deutlich festzustellenden Anstieg an drogenauffälligen Autofahrern ist laut Amtsleiter Bernd Hayduk die Entwicklung neuartiger Urin- und Speicheltests, mit denen die Polizei die Einnahme von Betäubungsmitteln leichter nachweisen kann. Zum Vergleich: Von 1998 bis 2004 gab es jährlich „nur“ drei bis vier Fälle, in denen berauschten Verkehrsteilnehmern die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

„Vielen Fahrern ist nicht bewusst, dass Drogeneinfluss im Straßenverkehr einschneidende Konsequenzen nach sich zieht“, berichtet Hayduk. Zunächst werde ein solcher Fall wie eine Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße von 250 Euro, den Auslagen für eine Blutuntersuchung von etwa 300 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Doch damit sei die Sache für die Betroffenen längst nicht ausgestanden.

In der Regel belegt das Fahren im Rauschzustand die generelle Untauglichkeit zum Autofahren. Die Folge: Der Führerschein ist für längere Zeit weg. Beim Konsum von harten Drogen wie Heroin, Kokain, Ecstasy oder LSD spielt es nicht einmal eine Rolle, ob man tatsächlich gefahren ist oder nicht. Vielmehr kann kraft Gesetzes bereits der einmalige Konsum dieser Rauschmittel auch außerhalb des Straßenverkehrs die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach sich ziehen.

Wer seinen Führerschein wiederbekommen will, muss mit Hilfe mehrerer Drogen-Screenings eine einjährige Abstinenz nachweisen. Die Kosten dieser jeweils etwa 60 Euro teuren Untersuchungen gehen ebenso zu Lasten des Betroffenen wie die abschließende medizinisch-psychologische Begutachtung, die mit ca. 500 Euro zu Buche schlägt. Erst wenn die im Volksmund „Idiotentest“ genannte Untersuchung bestanden ist, kann dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zurückgegeben werden. Sind seit der Entziehung jedoch mehr als zwei Jahre vergangen, muss der Betroffene sogar eine komplett neue Führerscheinprüfung ablegen.