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Mehr als 100 Schulschwänzer zu Bußgeldern verdonnert (22.02.2007)


Während ihre Klassenkameraden über der Mathearbeit brüten oder die Deutschlektüre analysieren, bleiben immer mehr Schulverweigerer dem Unterricht fern. Anstatt Wurzeln zu ziehen oder Goethe zu lesen, hängen sie lieber mit Freunden ab, bummeln durch Kaufhäuser, besuchen Spielhallen oder bleiben ganz einfach im Bett. Auch im Landkreis Uelzen ist die schulische Null-Bock-Stimmung kontinuierlich gestiegen. Allein im letzten Jahr wurden dem Kreisschulamt 129 notorische Schwänzer gemeldet.

„Eine traurige Entwicklung“, findet Amtsleiter Jörg Tilly. „Früher hatten wir 30 bis 40 Fälle im Jahr, heute sind es 12-15 im Monat!“ Permanentes Schuleschwänzen, so stellt er unmissverständlich klar, sei kein Kavaliersdelikt. Es sei vielmehr einer der  Gründe dafür, dass Jugendliche immer öfter die Schule ohne Abschluss verließen - bundesweit rund 80.000 im Jahr.

„Schulverweigerung entsteht nicht über Nacht, sondern ist ein Prozess, der mit Anzeichen von Schulmüdigkeit beginnt“, erklärt Tilly. Einer generellen Unlust folge meist eine Zeit, in der die Kinder zunächst nur einzelne unbeliebte Stunden schwänzten. Die Ursachen für die Verweigerungshaltung seien vielgestaltig und meist auf Störungen im sozialen Umfeld, schlechte Leistungen, Versagensängste oder Probleme mit Lehrern und Mitschülern zurückzuführen.

Um dem häufigen „Blaumachen“ einen Riegel vorzuschieben, kann das Amt auf Antrag der Schule gegen Schwänzer ab 14 Jahren ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro verhängen. Im letzten Jahr gab es landkreisweit 106 solcher Fälle. „Wir greifen nicht gern zu diesem Mittel“, stellt  Tilly klar. „Im Vorfeld sind meist bereits viele Gespräche und andere Lösungsversuche gescheitert. Das Bußgeld kann dann ein hilfreiches Druckmittel sein, um den Schüler wieder zur Teilnahme am Unterricht zu bewegen!“

Zahlen der Schüler bzw. ihre Eltern die Strafe nicht, kann ein Jugendrichter die Geldbuße in eine Verpflichtung zu sozialer Arbeit umwandeln. Dazu wurden vergangenes Jahr 41 Schulverweigerer verdonnert. Und selbst das letzte Sanktionsmittel, der Freizeitarrest, musste gegen immerhin acht „Drückeberger“ verhängt werden, die weder zur Schule gehen noch Sozialstunden leisten wollten.