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Mit Schutzmaßnahmen können Geflügelhalter Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern (15.03.2006)

Mehr als 400 überwiegend private Geflügelhalter von Kleinbeständen sind in dieser Woche der Aufforderung nachgekommen, sich beim Veterinäramt registrieren zu lassen. Dabei wurden etwa 5.000 Tiere nachgemeldet. Angesichts des Auftretens der Geflügelpest bei Wildvögeln an der Ostseeküste, der Elbe im Bereiche Kollmar und im Landkreis Soltau-Fallingbostel sind die Tierhalter durch die niedersächsische Geflügelpestschutzverordnung und zahlreiche weitere Erlasse zu folgenden Schutzmaßnahmen für ihre Geflügelbestände verpflichtet:

  1. Geflügel und Vögel aufstallen und mögliche Einflugmöglichkeiten für Wildvögel z.B. durch Gitter oder Kükendraht verhindern. Alternativ ist die Unterbringung in einer überdachten Voliere (auch möglich: feste Planen) mit seitlicher Begrenzung (Draht z.B. 2x2 cm Feldgröße) möglich. Dann ist jedoch eine Anzeige dieser Haltungsform beim Veterinäramt sowie eine monatliche klinische Untersuchung durch den Hoftierarzt mit Dokumentation erforderlich.
  2. Futter und Stroh bzw. Einstreu nicht im Freien, allenfalls unter Folie lagern. Der Transport sollte ebenfalls verdeckt durchgeführt werden.
  3. Futter- und Tränkstellen müssen für Wildvögel unzugänglich sein.
  4. Der Stall oder die gesicherte Voliere darf keinen Kontakt zu Oberflächengewässern haben.
  5. Personen dürfen den Geflügelstall nur mit sauberer betriebseigener Schutzkleidung (Overall, Stiefel, Kopfbedeckung) und desinfiziertem Schuhwerk oder mit Einmalschutzkleidung betreten. Kleidung von Feldarbeit oder Jagd darf nicht mit Geflügel in Kontakt kommen.
  6. Generell sollten möglichst keine betriebsfremden Personen in den Stall gelassen werden.
  7. Desinfektionseinrichtungen (Desinfektionsmatten oder Behälter mit Desinfektionsmittel wie aufgesägte Kanister) für Schuhwerk an den Ein- und Ausgängen aufstellen und benutzen.
  8. Gerätschaften vor dem Verbringen in den Stall oder beim Verlassen des Stalles reinigen und desinfizieren.
  9. Zur Desinfektion ausschließlich DVG-geprüfte und –gelistete Desinfektionsmittel verwenden.
  10. Tierkadaver an der Betriebsgrenze in geschlossenen, flüssigkeitsdichten Behältnissen zur Abholung lagern. Behälter nach jeder Nutzung reinigen und desinfizieren.
  11. Eierkartons sind nur einmal zu verwenden.
  12. Bestandsregister und Besucherbuch führen.
  13. Eine wirksame Schadnagerbekämpfung durchführen.
  14. In Sperr- und Beobachtungsgebieten Hunde und Katzen nicht in die Ställe lassen.
  15. Vorbereitung der Bestandstötung im Falle des Auftretens der Geflügelpest im Bestand oder im näheren Umfeld (§ 6 Niedersächsische Geflügelpestschutzverordnung).

Darüber hinaus empfehlen Behörden und Veterinärämter weitere Schutzmaßnahmen:

  1. Keine Teile von Geflügel, keine Eierschalen und keine Speise- und Küchenabfälle verfüttern.
  2. Vor dem Befahren eines Stalles sollten die Reifen des Schleppers oder Radladers gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Gleiches gilt beim Verlassen des Stalles.
  3. Die betriebsspezifische Schutzkleidung ist nach der Benutzung mindestens bei 40 °C mit Waschmittel zu waschen oder besser noch zu kochen. Einmalschutzkleidung ist nach der Nutzung unschädlich zu beseitigen.
  4. Hinweisschilder an den Stalltüren: „Betreten verboten“ anbringen.
  5. Reinigung und Desinfektion der Hände beim Betreten und Verlassen des Stalles.
  6. Fremde Fahrzeuge möglichst außerhalb des Betriebsgeländes abstellen lassen.
  7. Tote oder kranke Wildvögel am besten nicht oder - wenn unvermeidlich - nur mit Schutzkleidung berühren. Letztere unschädlich beseitigen und Hände desinfizieren.

„Wenn die Geflügelhalter diese Verhaltensregeln beachten, müsste es gelingen, den Ausbruch des aviären Influenzavirus H5N1 in Hausgeflügelbeständen zu verhindern“, hofft Amtstierarzt Dr. Jörg Pfeiffer. „Ich möchte die Bürger bitten, ihre Nachbarn und ihnen bekannte Geflügelhalter über die erforderlichen Maßnahmen zu unterrichten und die Tierhalter auf die Anzeigepflicht hinzuweisen.“ Für weitere Fragen stehen Mitarbeiter des Veterinäramts unter der Hotline (05 81) 82-471 zur Verfügung.