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Neue EU-Vorgaben: Trichinenentnahme bei Wildschweinen (Landkreis Uelzen) (13.07.2006)

Ab dem 1. August gelten im Landkreis Uelzen neue Modalitäten bei der Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen. Bislang durften diese nur von amtlichen Tierärzten vorgenommen werden. Ziel der EU-Vorgaben ist nun, dass künftig auch Jagdausübungsberechtigte die Proben für die Untersuchung der Tiere auf den Befall mit den gefährlichen Parasiten entnehmen können.

Vor diesem Hintergrund haben Dr. Jörg Pfeiffer und Dr. Ulf Meyer zu Vilsendorf vom Veterinäramt Uelzen in den vergangenen Monaten etwa 1.000 Jäger aus dem Landkreis über die neuen Richtlinien in der Trichinenschau bei Wildschweinen aufgeklärt. An acht Abenden erhielten die jeweiligen Teilnehmer Informationen zur korrekten Probennahme und Kennzeichnung des Wildkörpers sowie zum Ablauf der Trichinenuntersuchung, der mittels eines „Wildursprungsscheins“ dokumentiert werden muss. Biologie und Entwicklung des Parasiten standen ebenso auf dem Schulungsprogramm wie die Folgen einer Infektion mit diesem seltenen, aber ernst zu nehmendem Rundwurm. In den Jahren 2004 und 2005 waren im Landkreis zwei von Trichinen befallene Wildschweine gefunden worden. Trichinen können für Menschen tödlich sein. Vor 100 Jahren wurde ihretwegen die Fleischbeschau eingeführt. Die Wahrscheinlichkeit eines Befundes bei einem erlegten Wildschwein ist jedoch mit etwa 1:50.000 insgesamt sehr gering.

Alle Jäger, die an einem der Fortbildungsabende teilgenommen haben, gelten nunmehr als „fachkundig“ im Sinne der alten Fleischhygiene-Verordnung und der neuen EU-Vorgaben. Um künftig Trichinenproben in ihren Revieren entnehmen zu können, müssen sie jedoch noch offiziell vom Veterinäramt des Landkreises dazu beauftragt werden. Diese Beauftragung sowie die Ausgabe der Wildursprungsscheine und der Wildmarken erfolgt zur Zeit in Zusammenarbeit mit den Hegeringleitern. Bis auf einige Ausnahmen ist die Untersuchung bald nur noch im Trichinenlabor des Schlachthofes Hencke in Bad Bevensen mittels Verdauungsmethode zulässig. Um den Jägern die Abgabe der Trichinenproben zu erleichtern, sind ab dem 1. August folgende Annahmezeiten eingerichtet worden: a) Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Uelzen: Mo., Mi., Fr. 8.00 – 9.00 Uhr (mittwochs nur von Oktober bis Januar), b) Untersuchungsstelle Bad Bevensen: Mo., Mi., Fr. 9.30 – 11.30 Uhr