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Neues Abfallrecht: Frist für bestehende Dauersammlungen läuft Ende August ab (06.08.2012)

Wie der Landkreis Uelzen bereits mitgeteilt hat, enthält das am 1. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz wesentliche Änderungen für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen. Diese müssen seit dem 1. Juni gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) spätestens drei Monate vor dem Beginn der Sammlung auf dem Gebiet des Landkreises Uelzen bei der Unteren Abfallbehörde (Umweltamt des Landkreises Uelzen) angezeigt werden. Nun läuft auch die Frist für die bereits vor diesem Stichtag bestehenden Sammlungen ab. Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen, die ab September weiter durchgeführt werden sollen, müssen bis zum 31. August 2012 bei der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Uelzen angezeigt werden. Die Anzeige muss Angaben zum Sammelnden, zum Umfang der Sammlung und zum Verwertungsweg enthalten.

Für Privatleute, Organisationen oder Unternehmer ist es verboten, gefährliche Abfälle und alte Elektrogeräte oder Geräteteile zu sammeln. Wer eine gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung durchführt, ohne dies rechtzeitig anzuzeigen, begeht eine OrdnungswidrigkeitEgal, ob Privatpersonen, Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen – jeder, der Abfälle aus Privathaushalten sammelt, muss dieses bei der Behörde anzeigen und genehmigen lassen. Auch gemeinnützige Sammlungen wie z. B. die Sammelaktionen der Weihnachtsbäume durch Vereine und kirchliche Gruppen fallen unter die Anzeigepflicht.

Die Untere Abfallbehörde des Landkreises Uelzen erinnert auch daran, dass das Gesetz keine Ausnahmen von der Pflicht zur Anzeige von gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlungen erlaubt. Daher spielt es keine Rolle, wie umfangreich oder wie häufig gesammelt wird, welche Abfallsorten gesammelt werden und ob dies mobil oder ortsfest geschieht.

Für Privatleute, Organisationen oder Unternehmer ist es verboten, gefährliche Abfälle und alte Elektrogeräte oder Geräteteile zu sammeln. Wer eine gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung durchführt, ohne dies rechtzeitig anzuzeigen oder alte Elektrogeräte sammelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies hat ein hohes Bußgeld zur Folge. Werden gefährliche Abfälle gesammelt, droht sogar ein Strafverfahren.

Nähere Auskünfte erteilt die Untere Abfallbehörde des Landkreises Uelzen unter der Rufnummer 0581/82-315 oder der Kundenberater des Abfallwirtschaftsbetriebes (awb) unter der kostenlosen Servicenummer 0800/2920800.