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Neues Elektromüllgesetz: Verantwortung auf alle Schultern verteilt (21.03.2006)

Am kommenden Freitag, 24. März, tritt das sogenannte „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ in Kraft. Es besagt, dass Elektroschrott künftig nicht mehr über den Haus- bzw. Restmüll entsorgt werden darf. Stattdessen müssen ausgediente Altgeräte getrennt erfasst und der Verwertung zugeführt werden. Für die Umwelt hat diese Neuregelung gleich zwei positive Effekte: Zum einen können auf diese Weise wertvolle Rohstoffe wie Edelmetalle oder sortenreine Kunststoffe gesichert werden. Zum anderen belasten die in vielen Elektroartikeln enthaltenen Schadstoffe wie Quecksilber, Blei und Cadmium oder das „Treibhausgas“ FCKW nicht mehr länger den Hausmüll.

Künftig werden alle neuen Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Der Aufkleber weist darauf hin, dass dieses Gerät nur noch bei kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmesystemen abzugeben ist.

Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten

Im Landkreis Uelzen werden Geräte aus Privathaushalten ab Freitag von den Sammelstellen des Abfallwirtschaftsbetriebs kostenlos angenommen: Verbraucher können ihren Elektroschrott sowohl auf dem Betriebshof in Oldenstadt, Wendlandstraße 8, 29525 Uelzen, als auch auf der Mülldeponie Borg, Steindamm 1, 29571 Rosche, abgeben. Von dort werden die Geräte zur Verwertung an die jeweiligen Hersteller weitergeleitet, denen das Gesetz die „Produktverantwortung“ zuweist: Sie müssen die alten Geräte künftig nach vorgegebenen ökologischen Standards entsorgen. Die Abgabe größerer Mengen sollte vorab bei der jeweiligen Sammelstelle angemeldet werden. Die Kontaktdaten können dem Müllkalender entnommen werden. Möglich ist auch, die Elektrogeräte abholen zu lassen. Nach Terminabstimmung mit dem Betriebshof Oldenstadt nehmen die Mitarbeiter bis zu drei Großgeräte wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Fernseher mit. Für diesen Service werden 13 Euro berechnet.

Welche Geräte sind von dem neuen Gesetz betroffen?

  • Haushaltsgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Herde etc.)
  • Haushaltskleingeräte (Staubsauger, Bügeleisen, Toaster etc.)
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (Computer, Drucker, Kopiergeräte, Telefone etc.)
  • Geräte der Unterhaltungselektronik (Radio, Fernseher, Videogeräte etc.)
  • Beleuchtungskörper (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen etc.)
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
  • Spielzeuge und Sportgeräte
  • Medizinische Geräte
  • Kontroll- und Überwachungsinstrumente
  • Automatische Ausgabegeräte (Getränkeautomat, Geldautomat etc.)

Verwendung von Schadstoffen wird eingeschränkt

Die Menge des Elektro- und Elektronikmülls nimmt in der Bundesrepublik dreimal schneller zu als der übrige Siedlungsabfall. Experten schätzen, dass alljährlich etwa 1,8 Millionen Tonnen Altgeräte anfallen. Diese Menge würde einen Güterzug füllen, der von Flensburg bis München reicht. Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen, von denen einige wie beispielsweise Schwermetalle oder polybromhaltige Flammstoffe sowohl umwelt-, als auch gesundheitsgefährdend sind. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen kann jedoch heute noch nicht auf ihre Verwendung verzichtet werden. Zudem haben Elektrogeräte trotz immer kürzer werdender Innovationszyklen eine relativ lange Lebensdauer, so dass zur Zeit zurückkommende Altgeräte häufig noch erhebliche Schadstoffmengen enthalten.

Weitere Auskünfte zum neuen Elektro- und Elektronikmüllgesetz erteilt die Abfallberatung unter der Telefonnummer (05 81) 82-316 oder 82-317.