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Neuregelung: Teilung eines Baugrundstücks muss nicht mehr genehmigt werden (21.01.2009)

 Erleichterungen für Immobilienbesitzer verspricht sich das Land durch eine Änderung der niedersächsischen Bauordnung: Ab sofort muss die Teilung eines bebauten Grundstücks nicht mehr von der Kreisverwaltung genehmigt werden. Gleiches gilt für Grundstücke, deren Bebauung noch nicht vollzogen, aber bereits genehmigt ist. Dadurch kann ein solches Verfahren nach Ansicht des Landes in Zukunft nicht nur wesentlich schneller erfolgen – mit der Neuregelung entfallen gleichzeitig auch entsprechende Gebühren für Grundstückseigentümer.

Als Teilung gilt die Abschreibung eines oder mehrerer Grundstücksteile auf ein anderes Grundbuchblatt bzw. auf eine neue laufende Nummer im Grundbuch.

Niedersachsen war eines der letzten Bundesländer, das eine Teilungsgenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bisher zwingend vorschrieb. Die bereits in Kraft getretene Neuregelung war allerdings zuvor schon in einigen Modellkommunen in Niedersachsen erprobt worden.

Joachim Partzsch, Leiter des Amtes für Bauordnung und Kreisplanung beim Landkreis Uelzen: „Uns vorliegende diesbezügliche Anträge und Anträge, die uns in diesem Zusammenhang  noch erreichen sollten, werden wir mit einem kurzen Anschreiben an die Antragsteller zurückschicken. Gebühren entstehen dadurch nicht.“

Grundsätzlich gilt aber auch nach der Neuregelung: Grundstücksteilungen dürfen keine baurechtswidrigen Zustände nach sich ziehen. Grundstückseigentümer, Notare oder Vermessungsingenieure müssen komplexe baurechtliche Bestimmungen, wie zum Beispiel die Einhaltung von Grenzabständen oder Anforderungen des Brandschutzes beachten. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich deshalb, bei der Kreisverwaltung entsprechende Informationen einzuholen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit kann es auch ratsam sein, einen vergleichsweise kostengünstigen formellen Bauvorbescheid zu beantragen.