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Online-Anträge für Menschen mit Behinderungen (15.08.2007)


Bereits am 1. Februar hat das niedersächsische Landesministerium für Soziales, Jugend und Familie ein Internet-Portal für Schwerbehinderte eingerichtet. Dort haben Betroffene die Möglichkeit, Online-Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung nach SGB IX zu stellen. Auch Folgeanträge und die Ausstellung eines Beiblattes (für Menschen mit den Merkzeichen H oder BI) können dort beantragt werden. Dieser Service ist jedoch noch zu wenig bekannt.

„Nach wie vor suchen viele betroffene Bürger und Bürgerinnen unsere Informationsstelle bzw. die ihrer Gemeinde oder Stadt auf, wo entsprechende Anträge in Papierform vorliegen. Dabei geht es auch wesentlich bequemer“, erklärt Thomas Harms, Schwerbehindertenvertreter des Landkreises Uelzen.

Nach erfolgreicher Übersendung eines Antrags an die zuständige Außenstelle des Landessozialamts erfolgt in der Regel nach zwei Tagen eine Benachrichtigung in Form einer
E-Mail, verbunden mit einem Link, der zum LS-Onlineportal führt. Dort können die Antragsteller den Inhalt der Benachrichtigung einsehen. Es werden nur die für die Antragstellung und Kommunikation mit dem Landessozialamt unbedingt benötigten Daten gespeichert. Die Datenübertragung an das LS erfolgt ausnahmslos verschlüsselt.

Zum LS-Online-Portal gelangen Sie über folgenden Link:

https://www.lsonline.niedersachsen.de/ls-online/onlineformulare/