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Osterfeuer rechtzeitig anmelden (28.03.2007)


Osterfeuer haben in Norddeutschland eine lange Tradition, die auch in der Stadt und dem Landkreis Uelzen gerne gepflegt wird. Doch damit das beliebte Brauchtum nicht unbeabsichtigt zu einer Gefahrenquelle wird, müssen zum Schutz von Mensch und Tier einige Sicherheitsregeln beachtet werden:

Osterfeuer müssen rechtzeitig bei den Ordnungsämtern der Samtgemeinden / Einheitsgemeinde angemeldet werden. Eine Genehmigung privater Osterfeuer ist grundsätzlich nicht möglich. Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden vollständig abgebrannt und beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. In der Regel gilt ein Zeitfenster vom Einbruch der Dämmerung bis Mitternacht.

Besonders nachdrücklich weist die Untere Abfallbehörde des Landkreises darauf hin, dass das Verbrennen nichtpflanzlicher Materialien wie Haus- oder Sperrmüll, Bau- oder Möbelholz, Gewerbeabfall, Altöl oder Gummireifen eine ungenehmigte Beseitigung von Abfällen darstellt. Sie ist verboten und unter Umständen sogar strafbar. Derartige Abfälle dürfen ausschließlich in eigens dafür zugelassenen Beseitigungsanlagen entsorgt werden.

Durch das Abbrennen eines Osterfeuers dürfen Bäume und Baumbestände nicht beschädigt werden. Außerdem sind bei der Wahl des Osterfeuerplatzes die Regelungen des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes zu beachten, die das Abbrennen von Bodendecken sowie das Zerstören oder Beschädigen von Hecken, Gebüsch, Röhricht und außerhalb des Waldes stehenden Bäumen verbieten. Zudem muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern zu Wohngebieten, öffentlichen Verkehrsflächen und Wäldern eingehalten werden.

Damit Vögel und kleine Säugetiere die Reisighaufen nicht besiedeln, dürfen Äste erst wenige Tage vor Ostern aufgeschichtet werden. Ein über längere Zeit hinweg aufgeschichteter Haufen muss umgesetzt werden. Insgesamt sollte darauf geachtet werden, das Brennmaterial auf eine dem Brauchtum gemäße Menge zu begrenzen, um spektakuläre „Riesenfeuer“ zu vermeiden.

Die Gemeinden werden deshalb das Aufschichten des Brennmaterials erst kurz vor Ostern und unter Kontrolle zulassen.