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Papiercontainer in gwk-Wohnanlagen: Überlassungspflicht wird eingehalten (10.09.2007)


Da es in einigen ihrer Mehrfamilienwohnanlagen im Bereich Königsberg/Umgehungsstraße  nicht so richtig mit der Mülltrennung klappen wollte, hat die Gesellschaft für Wohnungsbau des Kreises Uelzen (gwk) zu Beginn des Jahres den Abfallmanagement-Dienstleister Innotec damit beauftragt, die  Abfallcontainer der betroffenen Großwohnanlagen zu betreuen und somit die Pflichten der Mieter zu übernehmen. Das Unternehmen soll künftig die Restabfallbehälter kontrollieren, Sperrmüllteile oder Papier heraussortieren und zur regulären Abfuhr bereit stellen. Ziel ist, auf diese Weise das Volumen der Tonnen und womöglich die Zahl der Abfallbehälter zu reduzieren. Von einem Teil der dadurch eingesparten Müllgebühren will die gwk die Leistungen der Firma Innotec finanzieren.

Um das Vorhaben zu realisieren, gab es Anfang Juni ein Gespräch mit Vertretern der gwk, der Firma Innotec und des Landkreises. Dabei versicherten die Vertreter des Abfallmanagement-Dienstleisters, dass bei ihrer Tätigkeit die Abfallsatzung des Landkreises berücksichtigt und die gesetzlichen Überlassungspflichten nicht umgangen würden. Gleichzeitig wurde der Wunsch geäußert, Altpapierbehälter nutzen zu dürfen bzw. gestellt zu bekomme. Da seitens des Landkreises jedoch nur die Bündelsammlung vorgesehen ist, wurde Innotec an die Firma Melosch verwiesen, die derzeit mit der Papiersammlung beauftragt ist. Das Entsorgungsunternehmen war bereit, zur Vereinfachung der Bereitstellung am Abfuhrtag in den  zehn von Innotec betreuten Wohnanlagen insgesamt elf Container aufzustellen.

„Abgesehen vom Gespräch Anfang Juni, in dem auf das Bündelsammelsystem des Landkreises und auf das mit der Sammlung beauftragte Entsorgungsunternehmen Melosch verwiesen wurde, war der Landkreis nicht an der Sache beteiligt“, so der zuständige Dezernent Frank Peters. Gegen die Vereinbarung zwischen GWK bzw. Innotec einerseits und der Firma Melosch andererseits sei im Prinzip nichts einzuwenden, da dem Landkreis keine Kosten entstünden und die Überlassungspflicht eingehalten werde. Nur die Bereitstellung des Altpapiers erfolge in anderer Form als der Bündelsammlung, dies jedoch im Einvernehmen zwischen der gwk und dem beauftragten Entsorgungsunternehmen. Dabei sei durch von Innotec vorzunehmenden Kontrollen gewährleistet, dass in den Containern auch wirklich nur Altpapier lande.