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Richtigstellung: Bedarfszuweisung für den Landkreis Uelzen (31.10.2008)

 In der Ausgabe der Allgemeinen Zeitung vom 30. Oktober 2008 war unter der Überschrift „Millionenkürzung im Etat“ über eine vom Land in Aussicht gestellte Bedarfszuweisung für den Landkreis Uelzen in Höhe von 4 Millionen Euro berichtet worden. In diesem Artikel wurde der Sprecher des Niedersächsischen Innenministeriums unter anderem mit den Worten zitiert, der Landkreis Uelzen habe zum ersten Mal um eine Bedarfszuweisung des Landes gebeten. Diese Aussage ist nicht korrekt. Der Landkreis Uelzen hat seit 1997 jährlich Anträge auf Bedarfszuweisungen beim Land gestellt. Diese sind jeweils negativ beschieden worden.

Dass der Landkreis Uelzen voraussichtlich erstmals Empfänger einer Bedarfszuweisung wird, ist auf eine Initiative von Landrat Dr. Theodor Elster zurückzuführen. Dieser hatte gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport geltend gemacht, dass es nicht angemessen sei, für den Parameter der Finanzschwäche bei den Gemeinden nur auf die Steuerkraft, bei den Landkreisen jedoch auf die Steuerkraft und die Schlüsselzuweisungen abzustellen. Dieser Anregung ist das Ministerium für Inneres und Sport gefolgt und hat die Kriterien für die Gewährung von Bedarfszuweisungen geändert. Dadurch erfüllt der Landkreis Uelzen erstmals das Kriterium der „besonderen Finanzschwäche“ und gehört zum möglichen Empfängerkreis von Bedarfszuweisungen.