Weitere Pressemitteilungen

Vertrag unterzeichnet - Gemeinsames Jobcenter Landkreis Uelzen startet 2012 (30.06.2011)

Ab Januar 2012 betreuen der Landkreis Uelzen und die Agentur für Arbeit Uelzen Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) gemeinsam. Kerstin Kuechler-Kakoschke, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Uelzen, und Dr. Heiko Blume, Erster Kreisrat, unterzeichneten die Vereinbarung über die Gründung und Ausgestaltung des gemeinsamen Jobcenters.

Im Landkreis Uelzen wird es ab Januar ein Jobcenter geben. Damit werden Landkreis und Arbeitsagentur die Betreuung und Vermittlung von Alg II-Empfängern sowie die Leistungsgewährung gemeinsam durchführen. Diese Neuorganisation wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 entschieden hatte, dass die bisherige Form, insbesondere in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Noch bis zum Jahresende kümmert sich die Agentur für Arbeit Uelzen um die Vermittlung der Alg II-Bezieher und bewilligt die Leistungen, während der Landkreis die Anträge auf Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) bearbeitet.

Einen neuen Weg müssen die Kunden des Jobcenters nicht auf sich nehmen, denn es wird unter dem Dach der Arbeitsagentur in der Lüneburger Straße 72 bleiben. Dennoch werden sich für sie durch die neue Organisation Vorteile ergeben. Dazu Kerstin Kuechler-Kakoschke: „Bisher musste der Antrag und die KdU-Erklärung bei verschiedenen Sachbearbeitern abgegeben werden und unsere Kunden erhielten zwei Bescheide – einen von der Agentur für Arbeit über das Alg II und einen weiteren vom Landkreis über die Höhe der KdU. Künftig reicht ein Termin, um den Antrag abzugeben und es wird nur noch ein Bescheid über beide Leistungen erstellt“.

Wegen der Organisationsänderung müssen weder neue Anträge gestellt werden, noch werden die Zahlungen unterbrochen. Alle bisher erlassenen Leistungsbescheide, abgeschlossenen Vereinbarungen, zum Beispiel Eingliederungsvereinbarungen, bleiben gültig. Anträge, die für Alg II oder KdU noch beim Landkreis oder der Agentur für Arbeit gestellt wurden, werden vom Jobcenter übernommen.

Für die Arbeitgeber werden sich ab Januar keine Änderungen ergeben. Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit werden einen gemeinsamen Arbeitgeber-Service organisieren, der sich rund um die Belange der Personalrekrutierung der örtlichen Unternehmen kümmert.

Im Gegensatz zu den ARGEn, die bereits zum Anfang dieses Jahres neu organisiert werden mussten, hatte der Gesetzgeber den getrennten Trägerschaften eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2012 eingeräumt. „Wir haben die Gespräche frühzeitig aufgenommen“, so Dr. Heiko Blume, „Die Verhandlungen liefen konstruktiv und im Einvernehmen, so dass wir gut vorbereitet in das gemeinsame Jobcenter gehen können“.

Für das Jobcenter Landkreis Uelzen wird eine Geschäftsführerin/ ein Geschäftsführer durch die Agentur für Arbeit bestellt werden. Die Stellvertretung wird durch den Landkreis benannt. Außerdem sieht der Gesetzgeber die Einberufung einer Trägerversammlung vor. Jeweils drei Mitglieder von Seiten der Träger, also der Arbeitsagentur sowie dem Landkreis, entscheiden in diesem Organ beispielsweise über organisatorische, personalwirtschaftliche und –rechtliche Angelegenheiten des Jobcenters. Der Vorsitz der Trägerversammlung obliegt dem Landkreis, der stellvertretende Vorsitz wird durch die Agentur für Arbeit wahrgenommen.

Als weiteres Gremium wird mit der Gründung des Jobcenters ein örtlicher Beirat einberufen. Der Beirat hat beratende Funktionen. Seine Mitglieder werden durch die Trägerversammlung berufen. Dazu können regionale Beteiligte des Arbeitsmarktes, wie beispielsweise Träger der freien Wohlfahrtspflege, Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Kammern und berufsständische Organisationen, Vorschläge unterbreiten. „Ziel ist, dass wir im Beirat örtliche und fachliche Arbeitsmarktkompetenzen bündeln“ so Kerstin Kuechler-Kakoschke und Heiko Blume.