Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus, um diese zu beenden, eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen möchten (Existenzgründung), können Sie einen finanziellen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
Dazu benötigen Sie eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Stelle. In dieser werden die Aussichten Ihres Gründungsvorhabens beurteilt.