Bürgersprechstunde

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste