Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen. Die eintragungspflichtigen Tatsachen ergeben sich aus § 38 WiPrO. Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sind Sie verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Mitteilung in schriftlicher oder elektronischer Form machen. Schriftliche Dokumente in elektronischer Form müssen den Namen des Mitglieds enthalten und mit einer qualifizierten Signatur versehen sein.

Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

An wen muss ich mich wenden?

Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts

Postfach 30 18 82, 10746 Berlin
Rauchstraße 26, 10787 Berlin

Telefon: 030 726161-0
Fax: 030 726161-287
E-Mail: berufsregister@wpk.de
www.wpk.de

Zuständige Stelle

Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts

Voraussetzungen

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen Die Eintragung erfolgt auch bei verspäteter Änderungsmitteilung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert ca. 1 Woche.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

03.01.2018

Wichtige Informationen zum Thema

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