Beratung zum Thema Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erhalten Sie durch die zuständige Stelle.
Umfangreiche Informationen liefert Ihnen auch die Internetseite von ElsterOnline.
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Niedersächsisches Finanzministerium