Freiwilliger Wehrdienst Informationserteilung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Die Wehrpflicht ist seit 01.07.2011 bis auf Weiteres ausgesetzt. An ihre Stelle tritt der freiwillige Wehrdienst (FWD).


Seit dem 01.07.2011 bietet die Bundeswehr interessierten jungen Frauen und Männern einen freiwilligen Dienst für die Dauer von bis zu 23 Monaten an.
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.

Rahmenbedingungen für den "Freiwilligen Wehrdienst"

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den regionalen Beratungsstellen der Bundeswehr. 

Beratungsstellenfinder

Voraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen enthält die Broschüre „Freiwillig dienen – Ein Wegweiser für den freiwilligen Wehrdienst“.

Broschüre „Freiwillig dienen – Ein Wegweiser für den freiwilligen Wehrdienst“ (Herausgegeben vom Bundesministerium der Verteidigung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste