Wenn Sie sich mit der Einsatzstelle über Ihren Einsatz geeinigt haben, schließen Sie hier mit der zuständigen Stelle einen Vertrag ab. Ihre Einsatzstelle unterstützt Sie dabei.
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Für Bewerbungen gibt es keine generellen Fristen. Einige Einsatzstellen und Träger können jedoch feste Fristen für Bewerbungen und Dienstantritte festgelegt haben.