Als Freiwillige oder Freiwilliger erhalten Sie ein Taschengeld. Die Höhe vereinbaren Sie mit der zuständigen Stelle. Darüber hinaus können Ihnen Unterkunft und Verpflegung (oder entsprechende Ersatzleistungen) zur Verfügung gestellt werden.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres werden Sie (vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Regelung) Anspruch auf Kindergeld haben. Wenn Sie Renten oder Leistungen zur Grundsicherung (z . B. Arbeitslosengeld II) beziehen, erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde weitere Information über die Anrechnung des Taschengelds auf diese Leistungen. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung) trägt die zuständige Stelle.
Falls für den Freiwilligendienst eine ärztliche Untersuchung oder eine spezielle Arbeitskleidung erforderlich ist, trägt die zuständige Stelle die anfallenden Kosten.