Bei der Einreise müssen die Reisemitbringsel, die die Mengen- und Wertgrenzen überschreiten, an der zuständigen Stelle bei einer Zollbeamtin/einem Zollbeamten mündlich angemeldet werden. An einem Flughafen ist dazu der „rote Ausgang“ zu nutzen.
Legen Sie bitte Kaufbelege Ihrer Reisemitbringsel bei der Abfertigung vor. Wenn keine Kaufbelege vorliegen, ermittelt die Zollbeamtin/der Zollbeamte den Wert der Waren. Dabei wird entweder von Preisen aus vergleichbaren Einfuhren ausgegangen oder der Wert der Reisemitbringsel geschätzt.
Die Zollbeamtin/der Zollbeamte berechnet die anfallenden Einfuhrabgaben.
Sie erhalten das Original der Abgabenberechnung. Grundsätzlich müssen die festgesetzten Abgaben an Ort und Stelle entrichten. Über den gezahlten Betrag wird Ihnen eine Quittung ausgestellt.
Sollte Ihnen eine direkte Zahlung nicht möglich sein, werden die Waren als „Pfand“ einbehalten und erst nach Zahlung der Abgaben ausgehändigt.