Die Zulassung beantragen Sie schriftlich oder elektronisch:
- Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Nachweisen ein.
- Sie erhalten eine Eingangsnachricht.
- Die Unterlagen werden von der zuständigen Behörde geprüft. Ggf. werden weitere Nachweise nachgefordert.
- Nach Abschluss der Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie per Post entweder die Zulassung oder die Ablehnung Ihres Antrags.
Die zugelassenen Gegenprobensachständigen werden auf den Interseiten des LAVES und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht.