Mit der Familienpflegezeit haben Sie die Möglichkeit, bis zu 24 Monate Ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um eine pflegebedürftige Angehörige/ einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend.
Für den Familienpflegezeit gelten folgende Eckpunkte:
Ein Rechtsanspruch besteht, wenn
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Ein Musterformular für die Ankündigung der Familienpflegezeit und Formulare für die Beantragung des zinsfreien Darlehen finden Sie auf der Internetseite " Wege zur Pflege" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Servicebereich Familienpflegezeit.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend