Wer erstmalig als als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen tätig werden will, hat dies der zuständigen Stelle vorher schriftlich zu melden.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersäsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es fallen keine Gebühren an.
Keine
Gegen die Anerkennung ist die Klage beim Verwaltungsgericht Hannover möglich.
List-ID 847 (Positivliste; Stand:13.09.2018)
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz