Unterrichtung für Gastwirte

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Leistungsbeschreibung

Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.

Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

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Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.

Verfahrensablauf

Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
  • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
  • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige  Industrie- und Handelskammer sehen Sie im IHK-Zuständigkeitsfnder 

IHK-Zuständigkeitsfinder

Voraussetzungen

- keine besonderen Voraussetzungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Anträge / Formulare

  • Formulare: Anmeldeformular
  • OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
  • Schriftform: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Fachlich freigegeben am

08.10.2020

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste