Das Führen der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ ist in Niederachsen geschützt. Wenn Sie im Inland weder einen Wohnsitz noch eine berufliche Niederlassung haben und erstmalig in Niedersachsen vorübergehend und gelegentlich unter der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ tätig sein möchten, haben Sie diese Tätigkeit anzuzeigen.