Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ ist in Niedersachsen geschützt. Sie planen eine Tätigkeit als „Beratender Ingenieur“ und haben weder einen Wohnsitz noch eine berufliche Niederlassung in Deutschland. Dann sind Sie verpflichtet diese Tätigkeit bei der Ingenieurkammer Niedersachsen anzuzeigen. Dies gilt jedoch nur wenn seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen ist.