Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern.
Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.
Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt online über Mein ELSTER (www.elster.de) oder über eine kommerzielle Steuersoftware ausfüllen und übermitteln.
Für Unternehmen/Selbstständige, Personengesellschaften und Körperschaften (auch nach ausländischem Recht) besteht eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,
- welche Art von Steuern Sie zahlen müssen,
- wann Sie zahlen müssen,
- wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.
Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.
Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.