- Die Einsicht ist gebührenfrei.
- Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen wird eine Gebühr von 10 € (einfache Abschrift) oder 20 € (beglaubigte Abschrift) erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG).
Gebühr: 20,00 Euro
Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen (beglaubigte Abschrift)
Gebühr: 10,00 Euro
Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen (einfache Abschrift)
Gebühr: gebührenfrei
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