Erstellung der Verantwortlichen Erklärung (DEN, VE, DA) durch den Sammler/Beförderer,
Ergänzung der Nachweiserklärung mit der Annahmeerklärung (AE) des Entsorgers,
Einreichung des elektronischen Nachweises bei der Entsorgerbehörde (SAM in RLP),
Eingangsbestätigung mit Nachforderung der Entsorgerbehörde bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Behördenbestätigung der Entsorgerbehörde bei vollständigen und korrekten Unterlagen.
Führen von Begleitscheinen (elektronisch) je Sammeltour durch Sammler und Übergabe des Übernahmescheins an Erzeuger (Papier; spätere elektronische Erfassung durch Sammler).
Andienung der gefährlichen Abfälle zur Beseitigung durch den Abfallerzeuger an die Zentrale Stelle für Sonderabfälle. Die Andienung erfolgt mit den o. g. Dokumenten der NachwV.
Landesrechtlicher Zuweisungsbescheid durch die Zentrale Stelle für Sonderabfälle (NGS).