Wenn Sie eine Forstbetriebsgemeinschaft gründen und hierfür Fördermittel erhalten wollen, müssen Sie diese anerkennen lassen und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Forstbetriebsgemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgen,
sowie die Nachteile
zu überwinden.
Die Forstbetriebsgemeinschaft muss mindestens eine der folgenden Maßnahmen zur Aufgabe haben:
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung 4 „Verwaltung, Recht und Forsten“, Referat 406.
keine
Die Bearbeitungsdauer beträgt i.d.R. 2 bis 3 Wochen.
Den Antrag auf Anerkennung können Sie formlos per E-Mail oder per Post bei der zuständigen Stelle einreichen.
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover erhoben werden, entweder schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes oder nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO-Justiz) in der jeweils gültigen Fassung durch Einreichung elektronischer Dokumente.
Wenn der Forstbetriebsgemeinschaft Gemeinschaftsforsten angehören, so kann sie auch als solche anerkannt werden, wenn sie weniger als sieben Mitglieder umfasst.
Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz